PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz
§ 14e PatV-EGVerzicht auf ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung
EUROPÄISCHE PATENTE MIT EINHEITLICHER WIRKUNG
§ 46 Abs. 1 Z 3 PatG findet auf europäische Patente mit einheitlicher Wirkung keine Anwendung.
Verweist auf
- PatV-EG Art. 46