PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz
§ 14d PatV-EGZwangslizenzen
EUROPÄISCHE PATENTE MIT EINHEITLICHER WIRKUNG
Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf die §§ 36 bis 38 PatG wie ein in Österreich geltendes Patent zu behandeln.
Verweist auf
- PatV-EG Art. 36
- PatV-EG Art. 38