PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz
§ 14c PatV-EGErgänzende Schutzzertifikate
EUROPÄISCHE PATENTE MIT EINHEITLICHER WIRKUNG
Ein europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung ist in Bezug auf ergänzende Schutzzertifikate als ein in Österreich geltendes Patent im Sinne des § 1 des Schutzzertifikatsgesetzes 1996, BGBl. I Nr. 11/1997 , zu behandeln.