PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz
§ 24b PatV-EG
Gemeinsame Bestimmungen
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
PatV-EG · Patentverträge-Einführungsgesetz
Gemeinsame Bestimmungen
Bei allen in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.