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Europäisches Übereinkommen über die Rech · Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

§ 3 Europäisches Übereinkommen über die Rech

Artikel 3

In KraftAmtlicher Text

Die väterliche Abstammung jedes unehelichen Kindes kann durch freiwillige Anerkennung oder durch gerichtliche Entscheidung festgestellt oder begründet werden.