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Europäisches Übereinkommen über die Rech · Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

§ 4 Europäisches Übereinkommen über die Rech

Artikel 4

In KraftAmtlicher Text

Die freiwillige Anerkennung der Vaterschaft kann Gegenstand eines Widerspruchs oder einer Anfechtung, sofern diese Verfahren im innerstaatlichen Recht vorgesehen sind, nur dann sein, wenn die Person, die das Kind anerkennen will oder anerkannt hat, biologisch nicht sein Vater ist.