Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Europäisches Übereinkommen über die Rech · Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

§ 6 Europäisches Übereinkommen über die Rech

Artikel 6

In KraftAmtlicher Text

(1) Der Vater und die Mutter eines unehelichen Kindes haben diesem Kind gegenüber die gleiche Unterhaltspflicht wie gegenüber einem ehelichen Kind.

(2) Obliegt die Unterhaltspflicht gegenüber einem ehelichen Kind bestimmten Mitgliedern der Familie des Vaters oder der Mutter, so besteht diese Pflicht auch gegenüber einem unehelichen Kind.