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Europäisches Übereinkommen über die Rech · Europäisches Übereinkommen über die Rechtsstellung der unehelichen Kinder

§ 8 Europäisches Übereinkommen über die Rech

Artikel 8

In KraftAmtlicher Text

Hat der Vater oder die Mutter eines unehelichen Kindes nicht die elterliche Gewalt oder die Obhut über das Kind, so kann dieser Elternteil in geeigneten Fällen ein Besuchsrecht erhalten.