§ 27 Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen
Artikel 27
Sprache, Legalisierung
Die Ersuchen und Mitteilungen nach diesem Vertrag sowie beizufügende Unterlagen bedürfen keiner Übersetzung und Legalisierung.
Artikel 27
Sprache, Legalisierung
Die Ersuchen und Mitteilungen nach diesem Vertrag sowie beizufügende Unterlagen bedürfen keiner Übersetzung und Legalisierung.