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Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u · Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung und Erleichterung (Ungarn)

§ 7 Rechtshilfe in Strafsachen - Ergänzung u

Artikel VII Artikel römisch sieben

In KraftAmtlicher Text

(zu Artikel 6 des Übereinkommens)

Auf die Rückgabe der in Artikel 3 Absatz 1 des Übereinkommens erwähnten Beweisstücke und Schriftstücke wird keinesfalls verzichtet, wenn Dritte, die Rechte an ihnen geltend machen, dem Verzicht nicht zustimmen.