Lugano-Übereinkommen · Lugano-Übereinkommen
§ 65 Lugano-ÜbereinkommenArtikel 65
TITEL VIII TITEL römisch acht SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Diesem Übereinkommen sind beigefügt:
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ein Protokoll Nr. 1 über bestimmte Zuständigkeits-, Verfahrens- und Vollstreckungsfragen;
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ein Protokoll Nr. 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens;
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ein Protokoll Nr. 3 über die Anwendung von Artikel 57.
Diese Protokolle sind Bestandteil des Übereinkommens.