Lugano-Übereinkommen · Lugano-Übereinkommen
§ 7 Lugano-ÜbereinkommenArtikel 7
3. ABSCHNITT Zuständigkeit für Versicherungssachen
Für Klagen in Versicherungssachen bestimmt sich die Zuständigkeit vorbehaltlich des Artikels 4 und des Artikels 5 Nummer 5 nach diesem Abschnitt.