Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Österreichische Auslandstitel - Bereinig · Österreichische Auslandstitel - Bereinigung (Schweiz)

§ 6 Österreichische Auslandstitel - Bereinig

Artikel 6.

In KraftAmtlicher Text

Der im § 5 des Gesetzes verlangte Beweis des rechtmäßigen Besitzes eines Auslandstitels, der in den Oppositionslisten enthalten ist, gilt als erbracht, wenn der in Frage stehende Titel mit einem schweizerischen Clearing-Affidavit oder einem Affidavit L 1 oder L 2 der Konvention L der Schweizerischen Bankiervereinigung versehen ist.