Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen · Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen – Regelung (Slowakei)

§ 12 Vermögensrechtliche, finanzielle Fragen Artikel 12

In KraftAmtlicher Text

Die Bezeichnungen „Slowakische Republik“ bzw. „slowakisch“ treten an die Stelle der Bezeichnungen „Tschechoslowakische Republik“, „Tschechoslowakische Sozialistische Republik“, „CSSR“, „Tschechische und Slowakische Föderative Republik“ oder „CSFR“ bzw. „tschechoslowakisch“.

Ansprüche aus den in Kraft stehenden Handels- und Zahlungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik werden durch diesen Vertrag nicht berührt.