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Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö · Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Ungarn)

§ 26 Doppelbesteuerung – Einkommen- und VermöDiplomatische und konsularische Beamte

Artikel 26

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Mitgliedern diplomatischer oder konsularischer Vertretungen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Vereinbarungen zustehen.