§ 12 Verzicht auf die Beglaubigung und den Au
Artikel 12
(1) Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist der diesem Vertrag beigefügte Vordruck zu verwenden.
Artikel 12
(1) Für den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist der diesem Vertrag beigefügte Vordruck zu verwenden.