Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung
§ 13 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis
3. ABSCHNITT Eisenbahnverkehr
Die Bestandsstatistik hat zu umfassen:
1. die Bau- und Betriebslängen nach Art und Einrichtung;
2. die Fahrzeugbestände nach ihrer Art;
3. den Personalstand nach Beschäftigungsverhältnis.