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Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung

§ 14 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis

3. ABSCHNITT Eisenbahnverkehr

In KraftAmtlicher Text

Die Betriebsstatistik hat zu umfassen:

1. die Triebfahrzeuge-, Zug- und Bruttotonnenkilometer nach Zugarten und Betriebsarten;

2. die Wagenkilometer der beladenen und leeren Güterwagen;

3. die durchschnittliche Auslastung der Güterwagen.