Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis · Straßen- und Schienengüterverkehrsstatistik-Verordnung
§ 14 Straßen- und Schienengüterverkehrsstatis
3. ABSCHNITT Eisenbahnverkehr
Die Betriebsstatistik hat zu umfassen:
1. die Triebfahrzeuge-, Zug- und Bruttotonnenkilometer nach Zugarten und Betriebsarten;
2. die Wagenkilometer der beladenen und leeren Güterwagen;
3. die durchschnittliche Auslastung der Güterwagen.