§ 12 Gestattung der Durchreise und Durchbeför
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.