Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- · Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)

§ 12 Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen-

Oberkappel/Kappel

In KraftAmtlicher Text

(1) Am Grenzübergang Oberkappel/Kappel werden auf österreichischem Gebiet vorgeschobene deutsche Grenzdienststellen errichtet.

(2) Der örtliche Bereich umfaßt die von den Bediensteten beider Staaten gemeinsam benutzten Flächen, Anlagen und Räume, und zwar

-

die Falkenstein-Landesstraße L 584 von der gemeinsamen Grenze bis zur Grenzübergangsstelle;

-

den das Dienstgebäude umgebenden Grenzkontrollbereich (Bereich der Grenzübergangsstelle);

-

im Dienstgebäude den Abfertigungsraum, den Vorraum und die sanitären Anlagen.