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Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- · Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Deutschland)

§ 14 Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen-

Füssen/Pinswang

In KraftAmtlicher Text

(1) Beim Grenzübergang Füssen/Pinswang kann die österreichische Grenzabfertigung zu bestimmten Zeiten auf deutschem Gebiet vorgenommen werden.

(2) Der örtliche Bereich umfaßt

a) die Bundesstraße 17 von der gemeinsamen Grenze bis zur Grenzübergangsstelle;

b) den Bereich der Grenzübergangsstelle (Grenzkontrollbereich);

c) die Dienstgebäude.