RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
§ 50 RGVBodenschätzung
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Für die bei der Bodenschätzung verwendeten Beamten gilt § 64 sinngemäß.
RGV · Reisegebührenvorschrift 1955
ABSCHNITT VIII ABSCHNITT römisch acht
Für die bei der Bodenschätzung verwendeten Beamten gilt § 64 sinngemäß.