BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 41 BUAGVollziehung
ABSCHNITT VII ABSCHNITT römisch sieben ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1. hinsichtlich der §§ 12 und 28 Abs. 1 der Bundesminister für Justiz,
2. im übrigen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 1993-07-01