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BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz

§ 41 BUAGVollziehung

ABSCHNITT VII ABSCHNITT römisch sieben ÜBERGANGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. hinsichtlich der §§ 12 und 28 Abs. 1 der Bundesminister für Justiz,

2. im übrigen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 1993-07-01