BUAG · Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz
§ 9a BUAGAblöseverbot
ABSCHNITT II ABSCHNITT römisch zwei URLAUBSBESTIMMUNGEN
Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die für den Nichtverbrauch des Urlaubes Geld oder sonstige vermögenswerte Leistungen des Arbeitgebers vorsehen, sind rechtsunwirksam.