Festsetzung einer Journaldienstzulage - · Festsetzung einer Journaldienstzulage - BMJ
§ 4 Festsetzung einer Journaldienstzulage -
(1) Für die Abgeltung nach den §§ 2 und 3 ist jeder Journaldienst unbeschadet des Datums von Beginn und Ende als Einheit anzusehen.
(2) Für Bruchteile von Stunden gebührt dem Beamten der verhältnismäßige Teil der Journaldienstzulage.