BRWO 1974 · Betriebsrats-Wahlordnung 1974
§ 64h BRWO 1974Wahlvorschläge und Stimmgewichtung
5. ABSCHNITT Zentraljugendvertrauensrat
Auf die Erstellung und Behandlung von Wahlvorschlägen sind die Bestimmungen des § 46, auf die Ermittlung der den Wahlberechtigten zustehenden Stimmenzahl nach dem Grundsatz der Stimmgewichtung die Bestimmungen des § 47 sinngemäß anzuwenden.