BRWO 1974 · Betriebsrats-Wahlordnung 1974
§ 64i BRWO 1974Durchführung der Wahl
5. ABSCHNITT Zentraljugendvertrauensrat
Auf die Durchführung der Wahl ist § 48 sinngemäß anzuwenden. Zur Anfechtung der Wahl zum Zentraljugendvertrauensrat ist auch der Zentralbetriebsrat berechtigt.