Kulturabkommen zwischen Österreich und B · Kulturabkommen zwischen Österreich und Belgien
§ 3 Kulturabkommen zwischen Österreich und B
Artikel 3.
Die ständige gemischte Kommission kann den beiden vertragschließenden Regierungen Vorschläge zur Erweiterung wie auch zur Abänderung dieses Abkommens unterbreiten.