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Abkommen zwischen Österreich und Italien · Abkommen zwischen Österreich und Italien über die Zusammenarbeit der Universitäten

§ 0 Abkommen zwischen Österreich und Italien

In KraftAmtlicher Text

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ITALIENISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT DER UNIVERSITÄTEN

StF: BGBl. Nr. 423/1983

BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751. )

Die Republik Österreich und die Italienische Republik sind,

– vom Wunsche geleitet, zu einer weiteren Förderung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten beizutragen,

– im Sinne des übereinkommens zur Förderung der kulturellen Beziehungen vom 14. März 1952, *)

– unter Respektierung der jeweils geltenden Verträge über die gegenseitige Anerkennung akademischer Grade,

– unter Berücksichtigung der in den beiden Vertragsstaaten das Universitäts- und Studienwesen regelnden Vorschriften,

wie folgt übereingekommen:

__________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. Juli 1983 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 10 Absatz 2 am 1. Oktober 1983 in Kraft.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2008-01-01