§ 0 Abkommen über die Zusammenarbeit auf den
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, der Wissenschaft und des Bildungswesens
StF: BGBl. Nr. 524/1989 (NR: GP XVII RV 608 AB 713 S. 72. BR: AB 3567 S. 506. )
Die Republik Österreich und die Republik Guatemala, vom Wunsche geleitet, die zwischen den beiden Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen,
in dem Bemühen, die Kenntnis ihrer jeweiligen Kulturen zu fördern, eingedenk der internationalen Instrumente betreffend die Achtung
und Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere auch in bezug auf das Recht auf Erziehung, welches gemäß der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen fördern soll,
sowie in dem Bewußtsein, durch einen Austausch auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und des Bildungswesens die erwähnten Ziele besser erreichen zu können,
sind wie folgt übereingekommen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. Oktober 1989 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 10 mit 1. Jänner 1990 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt: