§ 31 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar
Artikel 31
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Die sowjetische Seite ist bereit, wenn sich die österreichische Seite mit solch einem Anliegen an sie wendet, sowjetische Ballettlehrer zur Arbeit an der Ballettschule der Österreichischen Bundestheater zu entsenden.