§ 44 Kulturelle, wissenschaftliche Zusammenar
Artikel 44
Die Bezeichnungen „Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ oder „UdSSR“ bzw. „sowjetisch“ sind als „Russische Föderation“ bzw. „russisch“ zu lesen.
Die Vertragsparteien ermutigen zur Fortsetzung des Austausches von Filmmaterial zwischen dem Österreichischen Filmarchiv sowie dem Österreichischen Filmmuseum einerseits und dem Staatlichen Filmfonds der UdSSR andererseits.