AT · Schulzeitverordnung
Schulzeitverordnung
Inhalt
- § 0
- § 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 2 Sonderbestimmungen für die Werkschulheime
- § 3 Sonderbestimmungen für die allgemeinbildenden höheren Schulen für Berufstätige
- § 4 Sonderbestimmungen für die Bundes-Berufsschule für Uhrmacher in Karlstein, NÖ
- § 5 Sonderbestimmungen für die Fachschulen für Sozialberufe, die Fachschulen für Sozialberufe mit Pflegevorbereitung sowie die Höheren Lehranstalten für Pflege und Sozialbetreuung
- § 6 Sonderbestimmungen für die berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Berufstätige (ausgenommen als Schulen für Berufstätige geführte Kollegs und Lehrgänge an den Bildungsanstalten sowie Bauhandwerkerschulen für Berufstätige)
- § 7 Sonderbestimmungen für die Bauhandwerkerschulen (einschließlich der Berufstätigenform)
- § 8 Sonderbestimmungen für die Schulen für Tourismus
- § 9 Sonderbestimmungen für die Schulen für wirtschaftliche Berufe
- § 9a Sonderbestimmungen für höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
- § 9b Sonderbestimmungen für gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen
- § 10 Sonderbestimmungen für die höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten
- § 10a Sonderbestimmungen für als Schulen für Berufstätige geführte Kollegs und Lehrgänge an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik sowie an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik
- § 11 Schlussbestimmung
- § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten