KAKuG · Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz
§ 62a KAKuG
Hauptstück F Konsumentenschutz
Hat ein Pflegling seine Vertragserklärung während seines Aufenthalts in der Krankenanstalt abgegeben, so ist diese unwirksam, wenn sie unter solchen Umständen abgegeben wurde, die einen Rücktritt gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz, BGBl. Nr. 149/1979 , in der geltenden Fassung, rechtfertigen.