Internationales Abkommen über Leichenbef · Internationales Abkommen über Leichenbeförderung
§ 12 Internationales Abkommen über LeichenbefArtikel 12.
D. Protokollbestimmungen
Dieses Abkommen erhält das Datum des heutigen Tages und kann innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach diesem Tage unterzeichnet werden.