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Gebühren für Impfungen nach den Internat · Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

§ 1 Gebühren für Impfungen nach den Internat

In KraftAmtlicher Text

Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:

1. Impfung gegen Cholera, für jede Injektion

7,2 €

2. Impfung gegen Gelbfieber

27,6 €

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2002-01-01