§ 1 Gebühren für Impfungen nach den Internat
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
1. Impfung gegen Cholera, für jede Injektion
7,2 €
2. Impfung gegen Gelbfieber
27,6 €
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2002-01-01