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Gebühren für Impfungen nach den Internat · Gebühren für Impfungen nach den Internationalen Gesundheitsregelungen

§ 2 Gebühren für Impfungen nach den Internat

In KraftAmtlicher Text

Die Entrichtung einer Gebühr entfällt, wenn die Impfung und die Ausstellung des Zeugnisses darüber bei der Ankunft einer Person vorgenommen werden (Art. 95 Z 1 lit. b der Internationalen Gesundheitsregelungen).