§ 10a OzongesetzZielwerte und langfristige Ziele für die Immissionskonzentration von Ozon
Ozonüberwachung und Information
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und zum Schutz der Vegetation gelten im gesamten Bundesgebiet die Zielwerte gemäß Anlage 2 und die langfristigen Ziele gemäß Anlage 3.