§ 6 OzongesetzOzon-Warnwerte
Ozonüberwachung und Information
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor akuten hohen Ozonbelastungen werden in der Anlage 1 die Werte für die Immissionskonzentration von Ozon für die Informationsschwelle und die Alarmschwelle festgelegt.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2003-07-01