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UFG · Umweltförderungsgesetz

§ 48l UFGZiele des Flächenrecyclings

5c. Abschnitt KREISLAUFWIRTSCHAFT

In KraftAmtlicher Text

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten zur Entwicklung und Nutzung von derzeit nicht mehr oder nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzten Flächen und Objekten oder Objektteilen, um dadurch den weiteren Flächenverbrauch an Ortsrändern zu verringern und zu einer Verbesserung des Umweltzustandes beizutragen.