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Übereinkommen zwischen Österreich und It · Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Regelung des Straßendurchgangsverkehrs zwischen Nordtirol und Osttirol

§ 13 Übereinkommen zwischen Österreich und ItArtikel 13.

In KraftAmtlicher Text

Der Tag des Inkrafttretens dieses Übereinkommens wird durch den Notenwechsel der beiden Regierungen bestimmt werden.

Dieses Abkommen ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es kann jedoch mit einjähriger Frist, aber nicht vor Ablauf von drei Jahren nach seinem Inkrafttreten, gekündigt werden.

Die Hohen vertragschließenden Teile verpflichten sich, in diesem Falle innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Kündigung ein neues Abkommen im Sinne des Paragraph 3, Punkt c, des österreichisch-italienischen Abkommens vom 5. September 1946 abzuschließen.