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Konvention der Meteorologischen Weltorga · Konvention der Meteorologischen Weltorganisation

§ 32 Konvention der Meteorologischen Weltorga

In KraftAmtlicher Text

TEIL XIX

RATIFIKATION UND BEITRITT

Artikel 32

Die vorliegende Konvention wird von den Signatarstaaten ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese teilt jedem Signatarstaat und jedem beigetretenen Staat das Datum der Hinterlegung mit.