Durchführung des Abkommens zur Regelung · Durchführung des Abkommens zur Regelung des Walfischfanges
§ 1 Durchführung des Abkommens zur Regelung
Die volle innerstaatliche Geltung des Abkommens zu Regelung des Walfischfanges vom 24. September 1931, BGBl. Nr. 55/1936 , wird wiederhergestellt.