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Weitergelten von Verordnungen, die auf G · Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden

§ 0 Weitergelten von Verordnungen, die auf G

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner 1961 über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.

StF: BGBl. Nr. 4/1961

Auf Grund des § 104 Abs. 1 und 4 der Staßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet: