§ 0 Weitergelten von Verordnungen, die auf G
Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 1. Jänner 1961 über das Weitergelten von Verordnungen, die auf Grund des Straßenpolizeigesetzes erlassen wurden.
StF: BGBl. Nr. 4/1961
Auf Grund des § 104 Abs. 1 und 4 der Staßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:
Verweist auf
- Weitergelten von Verordnungen, die auf G Art. 104