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SchFG · Schifffahrtsgesetz

§ 144 SchFGBefähigungsausweise des Bundesheeres

3. Hauptstück Sonstige Befähigungsausweise

In KraftAmtlicher Text

Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,, Innovation und Technologie (Anm. 1) hat Personen, die über einen Befähigungsausweises zur selbstständigen Führung von Fahrzeugen des Bundesheeres verfügen, über Antrag einen Befähigungsausweis gemäß diesem Hauptstück auszustellen, wenn der Berechtigungsumfang des Befähigungsausweises des Bundesheeres zumindest dem des Befähigungsausweises gemäß diesem Hauptstück entspricht.

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Anm. 1: Art. 2 Z 6 der Novelle, BGBl. I Nr. 86/2025 lautet: „In [...] § 144, [...] wird jeweils die Wortfolge „für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ durch die Wortfolge „für Innovation, Mobilität und Infrastruktur“ ersetzt.“. Diese Anordnung konnte nicht eingearbeitet werden.)

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2022-01-17