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Vollstreckung von Strafen des Internatio · Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien

§ 11 Vollstreckung von Strafen des Internatio

Kosten

In KraftAmtlicher Text

Das Internationale Gericht trägt die mit der Überstellung der verurteilten Person nach und aus dem ersuchten Staat entstehenden Kosten, es sei denn, die Parteien vereinbaren etwas anderes. Der ersuchte Staat übernimmt alle anderen Ausgaben, die durch die Vollstreckung der Strafe entstehen.