Vollstreckung von Strafen des Internatio · Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien § 12 Vollstreckung von Strafen des Internatio Inkrafttreten In KraftAmtlicher Text Dieses Abkommen tritt 30 Tage nach Unterzeichnung in Kraft. Zitiert von Vollstreckung von Strafen des Internatio § 0 ← Vorherige · § 11 Inhalt § 13 · Nächste →