Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Übereinkommen über den Schutz von Kinder · Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption

§ 34 Übereinkommen über den Schutz von KinderArtikel 34

KAPITEL VI – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN KAPITEL römisch sechs – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

In KraftAmtlicher Text

Wenn die zuständige Behörde des Bestimmungsstaats eines Schriftstücks darum ersucht, ist eine beglaubigte Übersetzung beizubringen. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden die Kosten der Übersetzung von den künftigen Adoptiveltern getragen.