Sicherheitserklärungs-Verordnung · Sicherheitserklärungs-Verordnung
§ 1 Sicherheitserklärungs-Verordnung
Außer in den Fällen der §§ 2, 2a und 3 haben Sicherheitserklärungen einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage A zu erfolgen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-02-01