Sicherheitserklärungs-Verordnung · Sicherheitserklärungs-Verordnung
§ 3 Sicherheitserklärungs-Verordnung
Sicherheitserklärungen von Volljährigen, die mit einem Menschen, der Zugang zu streng geheimer Information hat, im gemeinsamen Haushalt leben (§ 55a Abs. 2 Z 5 SPG), haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage D zu erfolgen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-02-01
Verweist auf
- Sicherheitserklärungs-Verordnung Art. 55a